Ein Mann zahlt seine Ladegebühr an einer Wallbox

In 5 Schritten zur perfekten Ladelösung

GEIG

Als Besitzer von Gewerbeimmobilien verpflichtet Sie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen zur Installation von Lade- und Leitungsinfrastrukturen für Elektromobilität. Gleichzeitig sind das Angebot un

Als Besitzer von Gewerbeimmobilien verpflichtet Sie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen zur Installation von Lade- und Leitungsinfrastrukturen für Elektromobilität. Gleichzeitig sind das Angebot und die Möglichkeiten riesig. Wir führen Sie einfach und schnell zu der für Ihre Immobilie passenden Ladelösung. 

In 5 Schritten zur optimalen Ladelösung

Als Besitzer von Gewerbeimmobilien verpflichtet Sie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen zur Installation von Lade- und Leitungsinfrastrukturen für Elektromobilität. Gleichzeitig sind das Angebot und die Möglichkeiten riesig. Wir führen Sie einfach und schnell zu der für Ihre Immobilie passenden Ladelösung. 

1. Wie ist der Status Ihrer Immobilie?

2. Wer soll Eigentümer der Ladestation sein?

3. Wie viele Ladepunkte sind vorgesehen?

4. Wann wird die Ladestation benötigt

5. Wir senden Ihnen ihre individuelle Ladelösung zu.

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