Sind Elektrofahrzeuge von der Maut befreit und falls ja, für wie lange?

  • In Österreich sind bisher keine Ausnahmen vorgesehen
  • In Deutschland sind folgende Ausnahmen vorgesehen:
    • ZEV-Fahrzeuge wie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit
    • Ab dem 1. Januar 2026 zahlt die ZEV 25 % des Teilmautsatzes für Infrastrukturkosten (zuzüglich der Teilmautsätze für Lärm und Luftverschmutzung)
    • ZEV-Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen (F.1 - technisch zulässige Gesamtmasse) bleiben dauerhaft von der Maut befreit
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