Welche Fahrzeuge sind von der CO2-basierten Maut betroffen und welche Fahrzeuge werden welchen CO2-Klassen zugeordnet?
Derzeit gelten die CO2-Klassen für schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2/N3* mit einem technisch zulässigen Gewicht > 3,5 Tonnen, die ab dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden.
Fahrzeuge der Klasse 1: (keine weiteren Maßnahmen Ihrerseits erforderlich)
Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden
- Busse (in Österreich)
- Gruppen und Untergruppen der Kategorie N2/N3, für die es keine Vorschriften oder Referenzwerte gibt
- Standardmäßig und ohne Anfrage der Kunden werden die Fahrzeuge von TotalEnergies automatisch der Klasse 1 zugeordnet.
Fahrzeuge der Klasse 5:
- Emissionsfreie Fahrzeuge (bei Vorlage entsprechender Nachweise) wie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen unabhängig vom Datum der Erstzulassung.
Fahrzeuge, die eine günstigere CO2-Klasse beantragen können (Klasse 2,3,4,5)
- Fahrzeuggruppen 4,5,9,10 und deren Untergruppen der Fahrzeugklasse N2/N3 mit Erstzulassungsdatum am oder nach dem 01.07.2019
* Fahrzeugklasse N2: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen.
Fahrzeugklasse N3: Für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von mehr als 12 Tonnen.