Welche Fahrzeug(unter-)gruppen können eine günstigere CO2-Klasse (2, 3, 4) beantragen?

Derzeit sieht die EU-Richtlinie vor, dass die folgenden Fahrzeug(unter)gruppen eine bessere CO2-Klasse beantragen können, wenn sie die festgelegten Anforderungen erfüllen.

Gruppe Untergruppen 4 UD, RD, LH 5 RD, LH 9 RD, LH 10 RD, LH

 

Diese Liste der (Unter-)Gruppen kann noch geändert werden und wir erwarten, dass sie bald um weitere Gruppen erweitert wird. 
Gehört ein Fahrzeug zu einer anderen (Unter-)Gruppe (3, 7, 8 etc.), wird es der CO2-Klasse 1 zugeordnet (keine Handlung erforderlich) - oder der Klasse 5, wenn es die Anforderungen für ZEV-Fahrzeuge erfüllt.

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