Was bedeutet GEIG-konforme Ausstattung mit Elektromobilität für Gewerbeimmobilien?
Die GEIG-konforme Ausstattung mit Elektromobilität für Gewerbeimmobilien ist von entscheidender Bedeutung, um den steigenden Bedarf an Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur zu decken. GEIG steht für "Gebäude-Elektromobilität-Investitions-Gesetz". Dieses Gesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Förderung von Elektromobilität in Immobilien fest. Die GEIG-konforme Ausstattung mit Elektromobilität für Gewerbeimmobilien umfasst verschiedene Aspekte, insbesondere Ladestationen: Je nach Art der Immobilie ist eine bestimmte Anzahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge für eine GEIG-Konformität notwendig. Unsere Ladestationen entsprechen den aktuellen technischen Standards und gewährleisten eine effiziente sowie sichere Ladeinfrastruktur.
Stromkapazitäten: Gewerbeimmobilien müssen über ausreichende Stromkapazitäten verfügen, um den steigenden Bedarf an Ladestationen abzudecken. Hierbei ist es wichtig, dass das Gebäude über eine entsprechende Stromversorgung verfügt, um mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig laden zu können. Durch die Umsetzung einer GEIG-konformen Ausstattung können Sie als Gewerbeimmobilienbesitzer Ihren Kunden und Mitarbeitern, neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, eine attraktive Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge bieten. Dies trägt nicht nur zur Kundenzufriedenheit bei, sondern positioniert Ihr Unternehmen auch als Vorreiter im Bereich der Elektromobilität.